Förderung von Pelletheizung durch Bafa und KfW
In einer Pelletheizung werden nachwachsende Rohstoffe verbrannt. Das Verbrennen von Pellets ist CO2-neutral und fördert die Umsetzung des politischen Ziels der Bundesregierung, möglichst schnell einen möglichst großen Marktanteil an erneuerbaren Energiequellen zu erreichen. Deshalb gibt es das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), aber auch andere Förderprogramme etwa durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die unter bestimmten Voraussetzungen zur Förderung von Pelletheizungen besonders zinsgünstige Darlehen zur Verfügung stellt.
Zuschüsse der BAFA
Zum MAP des BAFA zur Pelletheizung Förderung wurden zuletzt am 12. Juli 2010 neue Förderrichtlinien veröffentlicht. Anträge für die sogenannte Basisförderung einer Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse (Pelletheizung Förderung) können sowohl Privatleute wie auch kleine und mittlere Unternehmen oder Freiberufler stellen. Folgende Änderungen betreffen die Förderung von Pelletheizungen:
- • keine Förderung in Neubauten;
- • keine Förderung luftgeführter Pelletöfen.
Ganz allgemein gilt für die Pelletheizung Förderung, dass für Anlagen zwischen 5 und 100 kW Nennwärmeleistung pro kW 36 Euro Zuschuss gewährt werden. Gerade kleinere Anlagen profitieren aber von den Mindestbeiträgen, die sich bei der Förderung von Pelletheizungen wie folgt gestalten: Wassergeführter Pelletofen 1000 Euro; Pelletkessel 2000 Euro; Pelletkessel mit Pufferspeicher 2500 Euro, wenn der Pufferspeicher über mindestens 50 l Speichervolumen pro kW verfügt.
Zusätzlich werden für die Errichtung in Wohngebäuden noch sogenannte Effizienzzuschüsse gewährt. Dieser Bonus wird nur für besonders effizient gedämmte Häuser (Nachweis über Energieausweis) geleistet. Insgesamt betragen die Zuschüsse dann das 1,5-Fache der oben genannten Beträge. Alternativ kann auch ein sogenannter Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro beantragt werden, wenn die Pelletheizung mit einer Solaranlage kombiniert wird. Die Förderung enthält also folgende Bausteine: Basisförderung, Kombinationsbonus, Effizienzbonus und Innovationsbonus. Die Website des BAFA enthält eine Liste der förderfähigen Anlagen als PDF-Download.
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Auch über die KfW kann eine Förderung der Pelletheizung beantragt werden. Im Rahmen der Programme 151 und 430 „Energieeffizient Sanieren“ können auch für den Austausch der Heizung beziehungsweise den Einbau einer neuen Heizungsanlage die Anschaffungskosten und Montagekosten geltend gemacht werden. Auch die Kosten für das Pelletlager, Schornstein, Anschlüsse und Regelungen sind förderfähig. Hierfür werden zinsgünstige Darlehen gewährt. Zudem sind bis zu drei tilgungsfreie Jahre möglich. Die Förderung der Pelletheizung umfasst auch Tilgungszuschüsse, die nach bestimmten Vorgaben gewährt werden. Auf der Website der KfW finden sich alle aktuellen Programme mit Bestimmungen und Antragsunterlagen.
Bei der Modernisierung oder der Neuinstallation einer Heizung interessieren sich Verbraucher immer mehr für alternative Heizsysteme.
Heizungstipp stellt daher einige entsprechende Systeme vor.